AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALL IN TATTOO / MACY TATTOO / SCOTTINK
MARKO MOMCILOVIC / MILAN MLADENOVIC / SASCHA JAROSCH
Stand 01.01.2024
ALLGEMEINES
Personen unter 18 Jahren werden nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten und Kopien der Lichtbildausweise des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten Person von All in Tattoo/Macy Tattoo/Scottink tätowiert oder gepierct. Zusätzlich muss die erziehungsberechtigte Person beim Beratungsgespräch oder Tätowieren/Piercen anwesend sein. Eine Einverständniserklärung allein genügt nicht!
Jugendliche unter 16 Jahren werden auch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht tätowiert – Vereinzelte Ausnahmen sind nur möglich, wenn ein ausführliches Vorgespräch bei dem ein Erziehungsberechtigter anwesend ist durchgeführt wurde und Motivwunsch und Stelle des Tattoos für das Studio vertretbar sind.
Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen können keine Termine vereinbaren und werden nicht tätowiert oder gepierct. Sollte uns auffallen, dass eine Person in irgendeiner Form berauscht zum Tattoo- oder Piercingtermin erscheint, wird der Termin abgesagt. Schwangere oder stillende Mütter, sowie Personen, die ihre Haut mit Betäubungsmitteln/-cremes vorbehandelt haben werden ebenfalls nicht tätowiert oder gepierct. Ebenso wird eine gewisse Körperhygiene vorausgesetzt. Sollte diese nicht vorhanden sein, behalten wir uns vor Termine ab zu sagen.
Der Kunde/die Kundin ist dazu verpflichtet den Tätowierer/Piercer über mögliche Allergien, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeit, Medikamentengebrauch, eine bestehenden Schwangerschaft oder Stillzeit zu informieren. Sollte der/die Auftraggeber/in wider besseren Wissens Falschangaben machen oder einen bzw. mehrere der o. g. Umstände verschweigen bzw. zurückhalten, behält sich das Tattoo Studio das Recht vor, zivil- und/oder strafrechtlich gegen den Auftraggeber vorzugehen.
Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich den ihm/der ihr auferlegten Pflegehinweisen für Tattoos und Piercings nachzukommen und diesen nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten.
Der Tätowierer behält sich vor, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Dies gilt insbesondere für politische oder religiöse Wunschmotive, aber auch für Motive, dessen Platzierungen an gewissen Körperstellen nicht vertretbar sind.
Motivwünsche können selber mitgebracht werden. Der/die Auftraggeber/in muss sicherstellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden und ist voll verantwortlich für Motive, welche nicht vom Studio Macy Tattoo/All in Tattoo/Scottink selbst designt werden.
Selbst gezeichnete/entworfene Tattoo- Vorlagen sind Eigentum des Tattoo Studios und dürfen nur nach Absprache mit Macy Tattoo/All in Tattoo/Scottink weiter verwendet, mitgenommen oder veröffentlicht werden. Das Copyright der Custom Designs liegt beim jeweiligen Künstler.
Der Kunde/ die Kundin verpflichtet sich, während seines/ihres Besuches im Tattoo Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte sich der Kunde/die Kundin selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, haben der Tätowierer/die Piercerin und Mitarbeiter*innen des Studios das Recht, den Kunden/die Kundin aus dem Tattoo Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen. Dies gilt auch bei unangemessenem Verhalten gegenüber Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen oder anderen Kunden/Kundinnen des Studios.
Mit dem schriftlichen Einverständnis der Kunden/Kundinnen werden Fotos der Tätowierung/des Piercings oder auch individuell angefertigte Zeichnungen im Internet und im Studio veröffentlicht. Die Rechte bleiben allein dem Studio Macy Tattoo/All in/Scottink vorbehalten.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur im Kundenbereich und in der Küche gestattet, in den Arbeitsbereichen ist er strengstens untersagt.
Hunde sind im Studio nicht erlaubt – Ausnahmen können nach Absprache unter Einhaltung der hygienischen Bestimmungen gewährt werden.
TERMINVEREINBARUNG UND TERMINKAUTION
Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde/die Kundin den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt, einen Termin vereinbart und eine Terminvereinbarung unterschreibt. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Terminkaution seitens des Kunden/der Kundin nachgewiesen. Mit einem Angebot geht der Kunde/die Kundin einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Angebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den besprochenen Entwürfen und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen.
Sollte der vereinbarte Termin nicht eingehalten werden können, muss das Studio 5 Werktage vorab darüber in Kenntnis gesetzt werden. Eine Terminverschiebung ist maximal EIN mal möglich und muss binnen oben stehender Frist bekannt gegeben werden.
Eine Terminverschiebung erfolgt rein aus Kulanz des Studios, es steht dem Studio jederzeit frei bei Nichteinhaltung oder Unstimmigkeiten bzgl. des Termins die Terminkaution als Ausfallspauschale ein zu behalten und bei größeren Projekten, die mehrere Termine beinhalten, eine angepasste Entschädigungssumme zu verlangen.
Bei einer Absage/Terminverschiebung aus persönlichen oder finanziellen Gründen wird die getätigte Terminkaution vom Studio als Ausfallpauschale ohne Angabe von weiteren Gründen einbehalten.
Sollte das im Voraus besprochene und festgelegte Motiv kurzfristig abgeändert/ausgetauscht werden, steht es dem Studio frei eine angepasste Ausfallpauschale bei Arbeitsausfall zu verlangen bzw. bei einem Mehraufwand den vorab besprochenen Preis nach oben an zu passen.
Pünktlichkeit wird von Kunden/Kundinnen erwartet. Eine Verspätung von mehr als 20 Minuten kann zur Folge haben sowohl den Termin als auch die Terminkaution zu verlieren.
Sollte der Termin von Seiten des Tätowierers/Piercers aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht wahrzunehmen sein, wird der Kunde/die Kundin frühzeitig kontaktiert und zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
Sollten mehrere Unstimmigkeiten (z.B. bzgl. Termineinhaltung, Pünktlichkeit, oder Verhaltensweise des Kunden) auftreten, steht es dem Tätowierer/der Piercierin frei, künftig vereinbarte Termine ab zu sagen. Die im Voraus geleistete Terminkaution (bei Tattooterminen) wird nicht ausbezahlt, sondern wegen Terminausfall einbehalten.
PREIS UND BEZAHLUNG
Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwand, Farbvielfalt und Körperstelle. Für Motive, die innerhalb einer Sitzung finalisiert werden können, wird ein Festpreis für eine Tagessitzung vorab vereinbart. Der vereinbarte Endpreis ist verbindlich, solange die Dauer der Tagessitzung acht Stunden nicht überschreitet.
Alle Motive, die mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen, werden über einen Tagessatz pro Sitzung von 1.000,00 Euro abgerechnet. Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt bar oder via EC-Karte in voller Höhe zu entrichten. Jede Sitzung wird nach Vollendung in voller Höhe bezahlt, auch wenn das Motiv noch nicht fertig ist und über mehrere Sitzungen finalisiert wird. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungs- oder Tagespreise verstehen sich in Euro inklusive 19% MwSt.
NACHSTECHEN UND TOUCH UPS
Die Kosten für ein Nachstechen sind im Preis des Tattoos enthalten, solange kein Selbstverschulden des Kunden/der Kundin vorliegt.
Unter Nachstechen versteht sich eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den Tätowierer oder die Haut (Heilung) entstanden sind.
Das Nachstechen ist kostenpflichtig, wenn falsche Pflege/Nachsorge des Kunden/der Kundin vorliegt (z.B. wenn falsche Creme verwendet, die Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt wurde oder durch zu wenig bis gar kein Eincremen Beschädigungen an der Tätowierung entstanden sind). Der Preis des Nachstechens variiert je nach Aufwand.
HYGIENE UND NACHBEHANDLUNG
Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Produkte, sowie durch fachkundige Techniken ausgeführt.
Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln sowie Einwegmaterialien und in Deutschland erworbene und zugelassene Farben zum Tätowieren verwendet. Alle verwendeten Desinfektionsmittel sind VAH-gelistet. Bestandteile und Inhaltsstoffe der verwendeten Mittel und Farben, sowie der Hygieneplan können auf Nachfrage im Studio eingesehen werden.
Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos/Piercings wird ausführlich aufgeklärt und beraten. Für Beratung und Fragen stehen Tätowierer, Piercer, sowie Studioleitung während der Öffnungszeiten im Studio zur Verfügung.
GUTSCHEINE
Geschenkgutscheine können in jeder Höhe erworben werden. Der Wert der Gutscheine wird nicht ausbezahlt, sondern der Gutschein kann ausschließlich zur Verrechnung eines Auftrages oder für den Kauf eines Produktes (wie z.B. TattooMed Creme) verwendet werden. Restbeträge werden ebenfalls nicht ausbezahlt.
Gutscheine werden nur akzeptiert, wenn sie von All in Tattoo /Macy Tattoo/Scottink ausgestellt wurden, einen Betrag, ein Ausstellungsdatum und einen Firmenstempel/Unterschrift aufweisen.
Gutscheine können ausschließlich beim jeweiligen Künstler eingelöst werden. Ein Gutschein von Scottink kann beispielsweise nicht bei Macy Tattoo eingelöst werden. Bitte informiert euch vorab von welchem Künstler ihr einen Gutschein erwerben wollt!
Gutscheine können nur eingelöst werden, wenn sie physisch im Studio abgegeben werden, ein Foto des Gutscheins reicht zur Einlösung nicht aus! Bei Verlust des Gutscheins übernimmt das Studio All in Tattoo & Piercing / Macy Tattoo / Scottink keine Haftung.
Gutscheine von anderen Tattoo Studios werden nicht angenommen. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich. Sofern es sich nicht um Aktionsgutscheine handelt, sind Gutscheine maximal drei Jahre gültig.
GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGBs einverstanden. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet. Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge/Hygiene, Unverträglichkeit oder aus anderen selbstverschuldeten Gründen können weder Künstler noch Firma zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Betreten des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer/Piercer bei der Durchführung des Tattoos/Piercings einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständniserklärung erklärt sich der Kunde bereit auf alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio oder den Tätowierer/Piercer zu verzichten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
DATENSCHUTZ
Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben. Datenschutzbestimmungen, sowie Datenverarbeitungshinweise können auf Nachfrage im Studio eingesehen werden.